Allgemeine Geschäftsbedingungen der Reifen Kobold GbR
A. Allgemeine Bestimmungen
- Geltung der Geschäftsbedingungen Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Kunden gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
- Vertragsabschluss, Eigenschaften der Ware (1) Verträge kommen spätestens durch Auslieferung bzw. Durchführung der Dienstleistung zustande. (2) Angaben in Prospekten oder Werbung stellen keine Eigenschaftszusicherungen dar, es sei denn, dies wurde schriftlich als solche gekennzeichnet.
- Lieferbedingungen und Gefahrübergang (1) Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Wird trotz rechtzeitiger Bestellung beim Lieferanten die Ware nicht rechtzeitig geliefert, sind wir zum Rücktritt berechtigt. (2) Bei höherer Gewalt, Streik, Naturereignissen oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Bei mehr als einmonatiger Verzögerung sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt. (3) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist. (4) Mit Übergabe an das Transportunternehmen geht die Gefahr auf den Kunden über.
- Preise, Kostenvoranschlag, Wiedereinlagerung (1) Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer ab Betriebssitz. Versandkosten werden gesondert berechnet. (2) Bei über vier Monate verzögerter Lieferung behalten wir uns eine Preisanpassung vor. Bei Erhöhung über 10 % steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu. (3) Nicht angenommene Angebote oder reservierte Ware, die nicht abgenommen wird, werden mit einer Wiedereinlagerungspauschale von 10 % des Nettoverkaufspreises, mindestens jedoch 20,00 € netto berechnet. (4) Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig. Diese werden bei Auftragserteilung verrechnet. Abweichungen von bis zu 10 % gelten als akzeptiert.
- Zahlung und Mahnung (1) Rechnungen sind sofort fällig, ohne Abzug. (2) Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie pauschal Mahnkosten in Höhe von 5,00 € je Mahnung. (3) Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
- Eigentumsvorbehalt (1) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. (2) Bei Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung. (3) Der Kunde tritt im Weiterveräußerungsfall die Forderungen gegen Dritte in Höhe unseres Rechnungsbetrags sicherungshalber an uns ab.
- Sachmängelhaftung (Gewährleistung) (1) Für neue Ware (z. B. Neureifen) gilt eine gesetzliche Sachmängelhaftung von zwei Jahren ab Übergabe. (2) Für runderneuerte oder gebrauchte Reifen gilt eine Haftungsdauer von einem Jahr. (3) Eine Garantie im Rechtssinne wird nicht übernommen. (4) Mängelrügen sind unverzüglich, bei offensichtlichen Mängeln binnen acht Tagen schriftlich anzuzeigen. (5) Sachmängelansprüche bestehen nicht bei:
- fehlendem Luftdruck oder unsachgemäßer Lagerung,
- Überschreiten von Last- oder Geschwindigkeitsgrenzen,
- nicht dokumentiertem Nachziehen der Radschrauben nach 50 km,
- Montage auf rostigen oder nicht zugeordneten Felgen,
- Montage mit alten Schläuchen, ohne Ventiltausch oder Dichtungsring,
- Schäden durch äußere Einwirkungen, Unwucht oder falsche Spur. (6) Bei Ersatzlieferungen behalten wir uns einen Abzug gemäß Abnutzungsgrad vor.
- Radwechsel und technische Zusatzleistungen (1) Beim Radwechsel durch Reifen Kobold erfolgt:
- Reinigung der Radnaben, sofern Verschmutzung besteht,
- Sichtprüfung der Felgen und Naben,
- Ventiltausch (bei Tubeless),
- Prüfung und Einstellung des Luftdrucks,
- Hinweis zum Nachziehen der Schrauben nach 50 km. (2) Diese Arbeiten sind Bestandteil unseres Sicherheits- und Qualitätsstandards und verpflichtender Bestandteil der Dienstleistung. (3) Der Kunde wird bei Abholung oder Lieferung schriftlich auf notwendige Nachkontrollen hingewiesen.
- Haftung (1) Wir haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. (2) Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. (3) Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Ertragsausfall oder mittelbare Schäden, ist ausgeschlossen.
- Onlinehandel mit gewerblichen Kunden (1) Angebote im Onlineshop sind freibleibend. (2) Bestellungen setzen ein gültiges SEPA-Mandat voraus. (3) Rückgabe ist ausgeschlossen. Bei Kulanzrücknahme erfolgt Gutschrift abzüglich 20 % Wiedereinlagerungskosten. (4) Es gelten die jeweils veröffentlichten Frachtkosten.
- Streitbeilegung (1) Für Streitfälle sind wir bereit, die Schiedsstelle des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e. V. (BRV) in Bonn einzuschalten. (2) Die Durchführung eines Schiedsverfahrens hemmt die Verjährung.
- Gerichtsstand, Schlussbestimmungen (1) Gerichtsstand ist Augsburg, sofern der Kunde Unternehmer ist. (2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. (3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
B. Besondere Bestimmungen für Fahrzeugreparaturen
- Kostenvoranschläge Werden auf Wunsch erstellt und sind kostenpflichtig. Sie gelten mit Toleranz von 10 %.
- Fertigstellungstermine Bei schuldhafter Nichteinhaltung haftet Reifen Kobold nur für nachweisbare Schäden, nicht jedoch für Ersatzfahrzeuge.
- Pfandrecht An durch Reparatur in unseren Besitz gelangten Gegenständen behalten wir ein vertragliches Pfandrecht bis zur vollständigen Begleichung aller fälligen Forderungen.
- Abnahme Der Kunde ist zur Abnahme des reparierten Fahrzeugs nach Fertigstellungsmitteilung verpflichtet. Verzug tritt bei nicht fristgerechter Abholung ein.
- Sachmängelhaftung für Reparaturen Beträgt ein Jahr ab Abnahme. Die Haftungsregelungen aus Abschnitt A Nr. 7 gelten entsprechend.
- Eigentum an Altteilen
- Ausgebaute Teile gehen, sofern nicht anders vereinbart, in das Eigentum von Reifen Kobold über.
